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§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Angebote der Ivy Cologne, insbesondere für den Besuch der Bar und Shisha-Lounge, Tischreservierungen, Veranstaltungen, Gruppenreservierungen sowie den Verkauf und die Ausgabe von Getränken, Shisha-Produkten und sonstigen angebotenen Leistungen.

(2) Betreiber von Ivy Cologne ist:

[Vollständiger Name/Firma des Betreibers]
[Anschrift]
[PLZ] Köln
Deutschland

nachfolgend „Ivy Cologne“ oder „Betreiber“ genannt.

(3) Mit der Reservierung, dem Betreten der Räumlichkeiten oder der Inanspruchnahme von Leistungen erkennt der Gast die jeweils geltenden Haus- und Geschäftsbedingungen an.

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen Ivy Cologne und dem Gast haben Vorrang vor diesen AGB.


§ 2 Tischreservierungen

(1) Tischreservierungen können je nach Verfügbarkeit persönlich, telefonisch, über die Website, über ein Online-Reservierungssystem oder über andere von Ivy Cologne angebotene Kommunikationswege vorgenommen werden.

(2) Eine Reservierung wird erst verbindlich, wenn sie von Ivy Cologne bestätigt wurde.

(3) Bei der Reservierung sind insbesondere der Name des Gastes, die Anzahl der Personen, das gewünschte Datum und die gewünschte Uhrzeit anzugeben.

(4) Ivy Cologne ist berechtigt, Reservierungen bei besonderen Veranstaltungen, an Feiertagen oder bei sonstigen besonderen Anlässen mit abweichenden Bedingungen zu versehen. Auf solche Bedingungen wird bei der Reservierung hingewiesen.

(5) Die reservierten Plätze werden grundsätzlich bis zu [z. B. 15 Minuten] nach der vereinbarten Reservierungszeit freigehalten. Bei verspätetem Erscheinen kann eine verkürzte Aufenthaltsdauer oder eine anderweitige Vergabe des Tisches erforderlich sein.

(6) Bei erheblichen Verspätungen oder Nichterscheinen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Aufrechterhaltung der Reservierung.


§ 3 Stornierung und Nichterscheinen

(1) Eine Reservierung kann grundsätzlich kostenlos bis [z. B. 4 Stunden] vor dem vereinbarten Reservierungstermin storniert werden, sofern bei der Reservierung keine abweichenden Bedingungen vereinbart wurden.

(2) Bei größeren Gruppen, besonderen Veranstaltungen oder Reservierungen mit Mindestumsatz können besondere Stornierungsbedingungen gelten. Diese werden dem Gast vor Abschluss der Reservierung mitgeteilt.

(3) Für verbindlich vereinbarte Reservierungen mit einer ausdrücklich vereinbarten Stornierungs- oder No-Show-Gebühr gelten die bei der Reservierung mitgeteilten Bedingungen.

(4) Ivy Cologne behält sich vor, bei wiederholtem Nichterscheinen oder wiederholten kurzfristigen Stornierungen zukünftige Reservierungen nur noch unter besonderen Bedingungen oder gegen eine Vorauszahlung anzunehmen.


§ 4 Gruppenreservierungen und Veranstaltungen

(1) Für größere Gruppen, private Veranstaltungen, Geburtstage, Firmenevents und sonstige Sonderveranstaltungen können besondere Bedingungen gelten.

(2) Für solche Veranstaltungen können insbesondere folgende Regelungen vereinbart werden:

  • Mindestumsatz,
  • Reservierungsgebühr oder Anzahlung,
  • verbindliche Mindestpersonenanzahl,
  • besondere Stornierungsfristen,
  • feste Aufenthalts- oder Reservierungszeiten,
  • gesonderte Speisen- und Getränkepakete,
  • besondere Preise oder Veranstaltungspauschalen.

(3) Die jeweils vereinbarten Bedingungen werden dem Kunden vor Abschluss der Buchung mitgeteilt und gelten ergänzend zu diesen AGB.

(4) Eine verbindliche Buchung für eine Veranstaltung kommt erst durch Bestätigung durch Ivy Cologne und gegebenenfalls durch Eingang einer vereinbarten Anzahlung zustande.

(5) Bei Veranstaltungen kann Ivy Cologne die Anzahl der Personen begrenzen. Eine Erhöhung der ursprünglich vereinbarten Personenzahl bedarf der vorherigen Zustimmung von Ivy Cologne.


§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Inanspruchnahme der Leistung gültigen Preise.

(2) Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Die Zahlung erfolgt nach den von Ivy Cologne angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.

(4) Ivy Cologne kann bestimmte Zahlungsmöglichkeiten für einzelne Leistungen oder Veranstaltungen ausschließen.

(5) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, unmittelbar nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(6) Bei Veranstaltungen oder besonderen Reservierungen kann Ivy Cologne eine Vorauszahlung oder Anzahlung verlangen.


§ 6 Mindestumsatz und besondere Reservierungsbedingungen

(1) Für bestimmte Tische, Bereiche, Veranstaltungen, Feiertage oder besondere Termine kann ein Mindestumsatz gelten.

(2) Ein Mindestumsatz wird dem Gast vor Abschluss der entsprechenden Reservierung ausdrücklich mitgeteilt.

(3) Der Mindestumsatz stellt grundsätzlich keinen zusätzlichen Eintrittspreis dar. Er bezeichnet den Betrag, der innerhalb der reservierten Zeit durch die bestellten und konsumierten Leistungen erreicht werden muss.

(4) Nicht konsumierte Beträge eines vereinbarten Mindestumsatzes werden grundsätzlich nicht ausgezahlt oder gutgeschrieben, sofern bei der Reservierung nichts anderes vereinbart wurde.


§ 7 Aufenthalt und Hausrecht

(1) Ivy Cologne übt das Hausrecht innerhalb der Geschäftsräume aus.

(2) Gästen kann der Zutritt verweigert oder ein bereits begonnener Aufenthalt beendet werden, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei:

  • Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften,
  • Verstoß gegen diese AGB oder die Hausordnung,
  • aggressivem, beleidigendem oder störendem Verhalten,
  • Belästigung anderer Gäste oder Mitarbeiter,
  • übermäßigem Alkoholkonsum mit daraus resultierendem störendem Verhalten,
  • Beschädigung oder mutwilliger Verschmutzung von Einrichtung oder Inventar,
  • Nichtbefolgung berechtigter Anweisungen des Personals,
  • Gefährdung anderer Personen,
  • Verwendung oder Mitführen verbotener Gegenstände.

(3) Bei einem berechtigten Verweis aus den Räumlichkeiten besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung bereits ordnungsgemäß erbrachter Leistungen.


§ 8 Jugendschutz und Alterskontrolle

(1) Ivy Cologne hält die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ein.

(2) Für den Zutritt und den Konsum alkoholischer Getränke sowie für den Konsum von Tabakwaren, Shisha-Tabak und sonstigen nikotinhaltigen oder gesetzlich entsprechend behandelten Produkten gelten insbesondere die gesetzlichen Altersgrenzen.

(3) Ivy Cologne ist berechtigt, zum Nachweis des Alters ein geeignetes gültiges Ausweisdokument zu verlangen.

(4) Kann ein Gast sein erforderliches Mindestalter nicht nachweisen, kann der Zutritt oder die Abgabe bestimmter Produkte verweigert werden.

(5) Eine falsche Angabe über das Alter oder die Vorlage eines fremden bzw. ungültigen Ausweisdokuments kann zum sofortigen Ausschluss aus dem Betrieb führen.

(6) Die gesetzlichen Vorschriften des Jugendschutzgesetzes bleiben uneingeschränkt bestehen.


§ 9 Shisha- und Tabakkonsum

(1) Shisha-Angebote dürfen ausschließlich unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften genutzt werden.

(2) Die Verwendung eigener Shishas, eigener Tabakwaren, Kohle oder sonstiger Shisha-Produkte ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Ivy Cologne nicht gestattet.

(3) Das eigenständige Nachlegen oder Austauschen von Shisha-Kohle ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

(4) Gäste haben den Anweisungen des Personals im Zusammenhang mit der sicheren Nutzung der Shisha jederzeit Folge zu leisten.

(5) Bei unsachgemäßer Nutzung oder einem Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften kann die Nutzung der Shisha ohne Anspruch auf Erstattung beendet werden.

(6) Die Abgabe und der Konsum von Tabakwaren, Shisha-Tabak sowie sonstigen nikotinhaltigen Produkten erfolgen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.


§ 10 Mitgebrachte Speisen und Getränke

(1) Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind grundsätzlich nicht gestattet, sofern Ivy Cologne nicht ausdrücklich etwas anderes erlaubt.

(2) Ausnahmen können insbesondere für besondere Veranstaltungen oder aus gesundheitlichen Gründen nach vorheriger Absprache vereinbart werden.


§ 11 Verhalten der Gäste

(1) Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass andere Gäste, Mitarbeiter und Nachbarn nicht unzumutbar gestört oder gefährdet werden.

(2) Das mutwillige Beschädigen, Verschmutzen oder Zerstören von Mobiliar, technischen Einrichtungen, Dekorationen, Gläsern oder sonstigem Eigentum von Ivy Cologne ist untersagt.

(3) Gäste haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie vorsätzlich oder fahrlässig verursachen.

(4) Das Mitbringen oder Verwenden von Waffen, gefährlichen Gegenständen oder sonstigen verbotenen Gegenständen ist nicht gestattet.

(5) Der Handel oder Konsum illegaler Substanzen ist innerhalb der Räumlichkeiten von Ivy Cologne nicht gestattet.

(6) Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, dem ordnungsgemäßen Betrieb oder der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften dienen.


§ 12 Garderobe und persönliche Gegenstände

(1) Für nicht ausdrücklich zur Aufbewahrung übergebene persönliche Gegenstände übernimmt Ivy Cologne keine Verwahrung.

(2) Für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl persönlicher Gegenstände haftet Ivy Cologne nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

(3) Wertgegenstände sollten nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.


§ 13 Haftung

(1) Ivy Cologne haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

(3) Für Schäden, die durch den Gast selbst oder durch von ihm mitgebrachte Personen verursacht werden, haftet Ivy Cologne nicht, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die gesetzlichen Vorschriften über die Haftung bleiben im Übrigen unberührt.


§ 14 Fundsachen

(1) Gefundene Gegenstände werden von Ivy Cologne entsprechend den gesetzlichen Vorschriften behandelt.

(2) Gäste werden gebeten, Fundsachen unverzüglich dem Personal zu übergeben.

(3) Die Herausgabe einer Fundsache kann von einem geeigneten Eigentumsnachweis abhängig gemacht werden.


§ 15 Reservierungen über externe Plattformen

(1) Werden Reservierungen über externe Anbieter oder Online-Plattformen vorgenommen, können zusätzlich deren Geschäftsbedingungen gelten.

(2) Für die Durchführung der eigentlichen Reservierung und den Aufenthalt bei Ivy Cologne gelten ergänzend diese AGB, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.


§ 16 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

(2) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung von Ivy Cologne zu entnehmen.


§ 17 Änderungen und besondere Bedingungen

(1) Ivy Cologne ist berechtigt, für einzelne Veranstaltungen, Aktionen oder besondere Angebote ergänzende Bedingungen festzulegen.

(2) Solche besonderen Bedingungen werden dem Gast vor der verbindlichen Buchung bzw. Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung mitgeteilt.

(3) Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.


§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit gesetzlich zulässig, die gesetzliche Regelung.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.


Ivy Cologne
[Name des Betreibers]
[Anschrift]
[PLZ Köln]
Deutschland

Stand: [Datum]